Dein Assistent in der Not

Wenn’s knallt, ist wahrscheinlich wieder mal das häufigste aller Verkehrsunglücke eingetreten: der Auffahrunfall. Ob nun durch Unachtsamkeit oder den teuflischen Sekundenschlaf hervorgerufen – menschliches Versagen ist nie auszuschließen, denn Menschen haben nun einmal Fehler und Schwächen. Da lobe ich mir in diesem Fall den Fortschritt der Technik. Ein zunehmender Teil der Fahrzeuge im Straßenverkehr ist heute mit einer Reihe von Sicherheitsgadgets ausgestattet, die menschliche Fehlbarkeit ausgleichen soll. LKW mit einem Gewicht von über acht Tonnen sind seit 2015 gesetzlich zum Einsatz eines Notbremsassistenten verpflichtet. Diese Vorschrift gilt seit November 2018 darüber hinaus auch für Nutzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen.
Zunächst war bei automatischem Eingreifen des Assistenten eine Geschwindigkeitsverringerung um 10 km/h vorgeschrieben, was seit November letzten Jahres sogar auf ein Abbremsen um 20 km/h verschärft wurde. Darüber hinaus existieren auch schon Assistenten, die den Wagen zum Komplettstillstand bringen können.
Es hat sich eingebürgert, den Notbremsassistenten manuell auszuschalten, damit zum Beispiel der Windschatten des Vorausfahrenden länger genutzt werden kann, indem man näher auffährt als es der erforderliche Sicherheitsabstand eigentlich erlauben würde. Bei eingeschaltetem Notbremsassistenten wäre dies nicht möglich; er bremst das Fahrzeug automatisch ab, wenn er ein Hindernis vor sich erkennt. Experten des ADAC vertreten eindeutig die Ansicht, dass die Notbremsassistenz-Funktion permanent verfügbar sein müsse, das manuelle Abschalten des Systems unnötig sei und nicht zulässig sein sollte. Ausnahmen in spezifischen Situationen sollten wirklich nur innerhalb einer sehr kurzen Zeitspanne möglich sein und auch nur, wenn sich der Assistent anschließend automatisch wieder einschalte.
Über empfindliche Bußgelder wird derzeit im Bundesverkehrsministerium diskutiert, ein entsprechender Anpassungsentwurf der Straßenverkehrsordnung liegt bereits vor. Daraus geht hervor, künftig tief in die Tasche greifen zu müssen, wenn der Notbremsassistenten bei einer Geschwindigkeit über 30 km/h abgeschaltet wird. Sollte der Bundesrat dem Entwurf zustimmen, könnte das Gesetz noch in diesem Jahr in Kraft treten. Für uns muss das spätestens jetzt bedeuten, den Assistenten permanent eingeschaltet zu lassen. Was ja in erster Linie unser Leben schützen soll. Mich regt die bestehende Notwendigkeit, ihn überhaupt abzuschalten, zum Nachdenken an. Ich frage mich, wie es sein kann, tagtäglich unter solch einem Druck zu stehen, dass wir riskante Fahrmanöver unserer Sicherheit vorziehen. Klar, in den meisten Fällen „passiert schon nichts“, geht die Situation glimpflich aus. Kein Geld und keine Zeit der Welt dürfte es wert sein, so leichtsinnig unsere Gesundheit oder sogar unser Leben aufs Spiel zu setzen, weil wir unter Termindruck stehen und Kraftstoff sparen müssen. Ich empfinde hier Handlungsbedarf in Politik und Wirtschaft; die Ursache für Handlungen wie das Ausschalten des Bremsassistenten muss ermittelt und gelöst werden. An dieser Stelle müsste doch eigentlich angesetzt werden, oder was denkst Du?
Fotonachweis: © Adobe Stock / Ondra

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