Dashcams

von | 15. Aug. 2019

Flugzeuge, die extrem tief über die Autobahn fliegen, riskante Fahrmanöver oder einfach schöne Bilder einer langen Autofahrt durch interessante Gegenden: Im Internet finden sich Dashcam-Videos ohne Ende. Vor allem aber werden die kleinen Auto-Kameras gerne genutzt, um die Schuldfrage in Unfallfällen zu klären. Doch ist das in Deutschland überhaupt erlaubt? Die Antwort darauf lässt sich in kurzer und langer Form beantworten. Die Kurzform: Naja.

Anerkanntes Beweismittel?

Das hilft allerdings nur bedingt weiter. Schauen wir uns also die genaue Lage an. Fakt ist: 2018 hat der Bundesgerichtshof die Verwendung von Dashcams und deren Material vor Gericht erstmals gestattet. Das bedeutet: Videos, die im Gericht zur Aufklärung eines Unfalls beitragen können, sind als Beweismittel zugelassen. So weit, so gut.

Allerdings ist die Frage der Verwendung der Kamera an sich immer noch umstritten. Denn: Eine lückenlose Aufzeichnung des Verkehrs durch eine Minikamera inklusive Bildern anderer Verkehrsteilnehmer und deren Kennzeichen kollidiert mit den Bestimmungen des Datenschutzes. Im Regelfall werden Personen aufgezeichnet, ohne dass diese es bemerken oder wissen, was mit ihren Daten geschieht. Sollten solche Aufnahmen beispielsweise im Internet veröffentlicht werden, wäre dies eindeutig ein Verstoß.

Die Datenschutzfrage

Eine Aufzeichnung ist nur dann zulässig, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt, das die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen überwiegt. Das ist aber Auslegungssache. Und in der Regel gilt, dass jeder Einzelne das Recht hat, sich in der Öffentlichkeit frei bewegen zu dürfen – ohne dabei ungewollt und ohne Anlass gefilmt zu werden. Die Kamera kurz noch vor einem Unfall einzuschalten, ist natürlich auch keine Option.

Einsatz besonderer Technik

Was kann man also tun? Ein entscheidender Punkt ist die Speicherung der Bilder. Solange die Aufnahmen den privaten Bereich nicht verlassen und nach kurzer Zeit wieder gelöscht werden, ist es unter Umständen möglich, dass Aufnahmen zulässig sind. In diesem Fall kann die Technik weiterhelfen: Es gibt Dashcams mit Bewegungssensoren, die beispielsweise Beschleunigungen und Kollisionen wahrnehmen können. Die Kamera merkt also, wenn eine potenzielle Gefahrensituation vorliegt. Solche Aufnahmen werden dann automatisch gespeichert, während andere in den Papierkorb wandern. 

Auch eine Loop-Funktion kann helfen: Cams mit einem solchen Feature zeichnen zwar konstant auf, löschen aber die ältesten Aufnahmen auf der Speicherkarte, bevor weitergefilmt wird.

Verwendet Ihr eine Dashcam in Eurem Fahrzeug? Oder findet Ihr, dass Privatkameras nicht auf die Autobahn gehören? Schreibt es in die Kommentare!

Fotonachweis: © Adobe Stock / arinahabich

Findet Ihr, Dashcams sollten erlaubt sein?

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