Unfall-Gaffer und ihre Folgen

von | 26. Mrz. 2019

Tagtäglich kommt es auf den zahlreichen Straßen Deutschlands zu Unfällen. In den meisten Fällen kommen die Beteiligten mit dem Schrecken davon – doch gerade auf der Autobahn können Unfälle schwere Folgen nach sich ziehen. Insbesondere, wenn Großfahrzeuge wie Lastwagen oder Reisebusse beteiligt sind, wird der Schaden schnell unüberschaubar. In solchen Situationen kommt es auf jede einzelne Sekunde an.

Doch während Helfer wie die Feuerwehr, Polizeibeamte oder Notärzte schnellstmöglich versuchen, die Situation unter Kontrolle zu bekommen, schätzen vereinzelte Verkehrsteilnehmer die Situation völlig falsch ein. Anstatt den Weg zügig frei zu machen, an der Unfallstelle vorbeizufahren oder eine Rettungsgasse zu bilden, steigen manche Fahrer sogar auf die Bremse, um eine bessere Sicht auf das Geschehen zu bekommen. Immer wieder gibt es Berichte von Schaulustigen, die sogar das Smartphone zücken, um die Situation für die Nachwelt festzuhalten – das stellt nicht nur ein absolut unangebrachtes Verhalten dar, sondern ist auch eine Straftat.

Unfallgaffer, die aus Sensationslust anfangen Fotos zu schießen oder Videos zu drehen, unterschätzen die möglichen Folgen ihrer Taten massiv. Die Behinderung von Einsatzkräften kann genau jene wichtigen Sekunden kosten, die womöglich fehlen, um ein Leben zu retten. Darüber hinaus können Folgeunfälle entstehen und die Situation noch unübersichtlicher und gefährlicher gestalten.

Es gilt also, im Fall der Fälle dazu beizutragen, die Situation zu bereinigen. Damit ist nicht gemeint, dass man bewusst wegschauen und vorbeirasen soll – schließlich sollte man die Situation auf mögliche Gefährdungen prüfen. Wenn bereits Helfer vor Ort sind, sollte man dennoch versuchen, die Unfallstelle schnellstmöglich hinter sich zu lassen und den Weg für die Einsatzkräfte frei zu machen.

Wenn man zuerst an einer Unfallstelle ankommt, gestaltet sich die Situation etwas anders. Dann heißt es: Hilfe leisten (ohne sich selbst in Gefahr zu bringen!), Warnweste anlegen, Notruf wählen, Warndreieck aufstellen und sich um die Beteiligten kümmern, wenn diese die Situation nicht selbst unter Kontrolle bringen können – diese Schritte sollten möglichst automatisch ablaufen.

Wer die Hilfeleistung unterlässt, begeht unter Umständen sogar eine Straftat. Das gilt auch, wenn man die Hilfeleistung behindert – etwa durch Gaffen. Polizeibeamte können Schaulustige mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro sanktionieren, unterlassene Hilfeleistung kann Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr nach sich ziehen.

Das Filmen oder Fotografieren eines Unfalls kann sogar zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe führen. Entscheidend ist hier die „Zurschaustellung der Hilflosigkeit einer anderen Person“ – ob die Videos verschickt oder irgendwo hochgeladen werden, ist dabei irrelevant. In einem solchen Fall sind die Beamten sogar dazu ermächtigt, Smartphones oder Kameras umgehend einzuziehen.

Habt Ihr schon mal Erfahrungen mit Unfallgaffern gemacht? Wie sollte mit Schaulustigen umgegangen werden?

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Fotonachweis: © Adobe Stock / RioPatuca Images, © Adobe Stock / Image’in

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