Neue LKW-Regeln 2022 – Was dieses Jahr wichtig ist

von | 7. Feb. 2022

LKW fahren bedeutet leider nicht nur aufladen, losfahren, abladen: Neben einer ganzen Menge administrativen Aufwands, den man leisten muss, ist es überaus wichtig, stets die Rahmenbedingungen im Blick zu haben. Das gilt auch im Hinblick auf Verordnungen und Regeln.

Wie es so oft der Fall ist, ändern sich auch im Jahr 2022 einige Rahmenbedingungen, die man hinter dem Steuer eines LKW beachten sollte. Wir führen hier einige wichtige Änderungen auf, die im Jahr 2022 zu beachten sind.

Schauen wir einmal auf das Thema aktueller Assistenzsysteme: Ab 2022 ist ein Abbiegeassistent für alle neuen Typen von Fahrzeugen ab 3,5 Tonnen vorgeschrieben. Ab 2024 soll das dann für alle Neuwagen dieser Klassifizierung gelten (via TZ)

Auch über eine „Maskenpflicht für den Verbandskasten“ wird für 2022 diskutiert. Noch in diesem Jahr soll mehreren Berichten zufolge festgelegt werden, dass ein Verbandskasten stets zwei Mund-Nasen-Bedeckungen enthalten soll. Welche Art von Maske verlangt wird und wann genau diese Änderung in Kraft tritt – das ist derzeit noch offen.

Zudem greifen nun weitere Punkte des „Mobilitätspaket I“, die es zu beachten gilt.

Cooldown für Kabotage: Ab dem 21. Februar gilt, dass nach dem Aufbrauch des Kabotage-Pensums eine „Abkühlphase“ von vier Tagen eingehalten werden muss. Innerhalb dieser vier Tage darf im „Aufnahmemitgliedstaat“ keine weitere Kabotage-Beförderung durchgeführt werden. Dadurch ist es auch nicht mehr möglich, das Kabotage-Pensum nach einem Grenzübertritt zurückzusetzen.

Was bedeutet „Kabotage“? Die Definition für „Kabotage“ lautet dem Bundesamt für Güterverkehr zufolge: „Kabotage ist gewerblicher Güterkraftverkehr mit Be- und Entladeort in einem Staat, dem sogenannten Aufnahmemitgliedstaat, durch einen Unternehmer, der in diesem Staat weder Sitz noch Niederlassung hat“ (via bag.bund.de).

Das Kabotage-Pensum beträgt aktuell maximal drei Beförderungen innerhalb von sieben Tagen nach beladener Einfahrt, oder eine Beförderung innerhalb von drei Tagen bei unbeladener Einfahrt.

Rückkehrpflicht der Fahrzeuge: Ebenfalls ab dem 21.02.2022 muss ein Fahrzeug nach spätestens 8 Wochen wieder in eine der Betriebsstätten des Start-Landes zurückkehren. Zuvor gab es keine solche Pflicht.

Eine Übergangsfrist gibt es bis 21. Mai für Unternehmer, die ausschließlich grenzüberschreitenden Güterverkehr mit Fahrzeugen bis zu 3,5 Tonnen durchführen.

Sonderregelung bei Entsendung: Seit dem 02.02.2022 sind reine Transit-Fahrten (Durchfahrten durch ein Land) und bilaterale Beförderungen vom Entsenderegime ausgenommen. Bei bilateralen Beförderungen handelt es sich um Touren vom Niederlassungsstaat in einen Zielstaat und direkt wieder zurück. Kommt ein anderer Staat ins Spiel, zählt das nicht mehr.

Genehmigung- & Lizenzpflicht: Ab 21.05.2022 unterliegen alle Fahrzeuge über 2,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse der Genehmigungs- oder Lizenzpflicht, wenn sie grenzüberschreitende Transporte durchführen.

Ihr wollt eine Transportgenehmigung? Ab dem 21.02.2022 benötigt ihr für den Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit:

  • 9.000 € für das erste Fahrzeug ab 3,5 Tonnen
  • 5.000 € für jedes weitere Fahrzeug über 3,5 Tonnen
  • 900 € für jedes zusätzliche Fahrzeug zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen

Sonderfall: Nutzt ihr ausschließlich Kleintransporter (zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen), sind für den ersten Transporter 1.800 € Nachweis veranschlagt, für jeden weiteren 900 €.

Erfassung von Grenzübertritten: Ab dem 02. Februar müssen Grenzübertritte im digitalen Fahrtenschreiber manuell vermerkt werden. Das kann nur im stehenden Fahrzeug erfasst werden, daher sollte man nach dem Grenzübertritt schnellstmöglich auf einen Rastplatz fahren, um die Erfassung durchzuführen.

Was haltet ihr von den aktuellen Änderungen im Jahr 2022? Gibt es weitere Regelungen, die aus eurer Sicht nochmal extra beachtet werden sollten? Erzählt es uns in den Kommentaren!

Fotonachweis: © Adobe Stock DKcomposing | KM.Photo

Betreffen euch die neuen Regeln direkt?

11 Kommentare

  1. Das Rauch im lkw ist seit dem 2 .2 .2022 in Holland verboten , weil es ein Arbeitsplatz ist und da gilt allgemeines Rauch verbot

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    • Da pelle ich mir eh ein Ei drauf. Wenn wir in Holland sind rauche ich, wenn mich keiner beobachten kann.
      Meistens bin ich da eh nur Nachts

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  2. So langsam reicht es mit den neuen Verordnungen wir sind LKW Fahrer und keine Sekretäre
    wir müssen uns auf unsere eigentliche Aufgabe konzentrieren können!!!!!

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    • Auf die Idee mit dem Grenzübertritt zu vermerken kann wieder nur ein Weltfremder Sesselfurzer gekommen sein, einfach nur noch lächerlich!!!

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      • Sorry, aber wenn Sie sich mit dem Thema der Kabotage beschäftigt hätten, wäre ihr Kommentar überflüssig gewesen. Deutschland und Frankreich sind mit Abstand die Länder mit höchsten Kabotagen. Alles was mit diesem Mob-Pakt beschlossen worden ist, kann nur gut sein, den Transportmarkt zu regulieren. So wird festgehalten, wo und wann grenzüberschreitend transportiert wurde. Bislang war das nicht kontrollierbar.

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  3. Der Nachweis von 9000,-€ für das 1. Fahrzeug und 5000,-€ für jedes weitere Fahrzeug ist doch nicht neu. Die Geschichte mit dem Umstellen bzw bestätigen des Landes, sollte man eigentlich immer genau darstellen, damit es jeder versteht. Zudem sollte man genauestens darstellen, was der Fahrer zu tun hat. Ich meine hiermit … kein Halt auf den Standstreifen / kein Ende Land eingeben.

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  4. Ein Punkt haben die komplett vergessen. Das Be- und Entladen dürfen nicht mehr die Fahrer machen nur noch das Lagerpersonal bzw. Absender und Empfänger.

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    • Moin. Ist das irgendwo schriftlich Festgehalten ? Das sind die ewigen Diskussionen die man führt.

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  5. Etwas anderes geht mir durch den Kopf!Bei neu Antrag oder besser Verlängerung meines Führerscheins erhalte ich nicht mehr die 95 eingetragen sondern muss nochmals 38.00€ zahlen für eine Nachweisliche Modulkarte zahlen.Was soll das alles?Ich glaube wir befinden uns im Raubritterturm,wo mann nur noch Abgezockt wird.Darüber berichtet niemand.Danke lieber Deutscher Stadt.

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  6. Wer will das mit der Kapotage eigentlich nachvollziehen?Sind wir doch froh,das die Ausländer diese Transporte hier durchführen,da sonnst unsere Wirtschaft schon lang zusammen-gebrochen wäre.Kontrolliert lieber die billigen Transportpreise damit der Wettbewerb auf gleichen Niveau liegt dann haben wir etwas gewonnen.

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  7. Also ich möchte niemanden den Job weg nehmen, aber warum Fahren so viele Ausländer Deutsche Waren von Nord nach Süd, und warum wird dem Deutschen Fahrer hier in Germany an allen Ecken ein Bein gestellt….!
    Eine Ausbildung als Kraftfahrer ist in Germany nur mit viel Geld zu Bezahlen, und jede Verwaltung hier will Verdienen auf grund der Bestimmungen und Verortnungen. Hier in Germany würde ein ( Ausländer) so schnell keinen Führerschein bekommen, aber er darf hier Fahren und Güter Tranportieren. Da gibt es Länder, die Tauschen auf Antrag den Führerschein um, damit der Fahrer den Euro- Standart entsprechend Fahren kann. Ein Deutscher Speditör geht hier klanglos unter….!
    Hier in Deutschland sollte man als Fahrer mal genau so Streiken wie vor Jahren in Frankreich, vieleicht wird dann unsere Regierung wach und Achtet darauf das Transporte nicht unter dem Wert gehandelt werden.
    Und noch etwas sollten Deutsche Behörden wissen, aus dem Osten gibt es Gruppen, die sich auf längere Strecken austauschen, so das immer ein Frischer Fahrer hinterm Lenkrad sitzt…..!!!!!!!!

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