LKW-Maut

von | 14. Feb. 2019

Das Thema LKW-Maut beschäftigt uns bereits seit dem letzten Sommer, seit dem Jahreswechsel noch mehr: Neue Regelungen haben das System verändert. Worauf müssen Fahrer nun achten? Hier findet Ihr alle Tipps zur Mautanpassung.

So wird die Maut überwacht

Jeder LKW-Fahrer muss für die Nutzung der Straßen Maut zahlen. In Deutschland ist das seit dem 1. Juli 2018 nicht mehr nur auf den 15.000 Kilometern Autobahn der Fall, sondern auch auf rund 40.000 Kilometern Bundesstraße. Die meisten Strecken sind also seit dem letzten Sommer mautpflichtig.

Ob die Maut korrekt gezahlt wurde, wird vor allem durch ein automatisiertes System des Bundesamts für Güterverkehr (BAG) kontrolliert. Elektronische Kontrollsäulen und Kontrollbrücken lesen die On-Board-Unit vorbeifahrender Laster aus. Darüber hinaus gibt es auch Kontrollfahrzeuge, die mittels einer Abfrage von Fahrzeugdaten Verdachtsfälle aussieben können: Bestimmt habt Ihr auch schon mal erlebt, wie die Kontrollfahrzeuge auf der Autobahn stichprobenartig LKW ausleiten und die korrekte Mautzahlung kontrollieren.

OBU und Co.: So stelle ich mich auf die Mautänderungen ein

Was müssen wir nun also beachten? In erster Linie gilt es, ein funktionierendes System für den Mautnachweis zu nutzen: Schließlich möchte niemand von uns gerne Strafen zahlen. Hier gibt es mehrere Möglichkeiten.

Das manuelle Verfahren ermöglicht es, sich mittels PC, Smartphone oder Tablet in das Kundenportal von „Toll Collect“ einzuloggen. Hier liegt die zentrale Datenverarbeitung zur Mautberechnung. Darüber hinaus gibt es rund 1.100 Mautstellen-Terminals, die an Raststätten, Tankstellen und Autohöfen zu finden sind.

Die einfachste Variante ist allerdings die Nutzung einer OBU: Die On-Board-Unit erfasst alle relevanten Fahrdaten und übermittelt diese an das Rechenzentrum. Sollte auf Euren Strecken Maut angefallen sein, bekommt Ihr einmal im Monat eine Abrechnung über die zu zahlenden Beträge. Eine OBU an sich ist kostenlos – der Einbau in den LKW wird allerdings von der Werkstatt berechnet.

Doch auch die OBU macht nicht alles allein: Das Gerät übermittelt zwar sämtliche Daten eigenständig, jedoch muss der Fahrer vor der Abfahrt einige Daten selbst einstellen. 

Dieser Punkt ist seit Januar 2019 noch etwas wichtiger geworden: Bei den Kontrollen des BAG fiel auf, dass einige Fahrer schwerer LKW bei der OBU die falsche Gewichtsklasse einstellten. Vor allem 18-Tonner waren betroffen: Diese müssen, wenn sie mit Anhänger oder Auflieger unterwegs sind, in der Gewichtsklasse „mehr als 18 Tonnen“ eingetragen werden.

Deswegen müssen LKW mit mehr als 18 Tonnen seit dem Jahreswechsel nicht nur die Gewichtsklasse des Fahrzeugs, sondern auch die Achsenanzahl manuell eingeben. Maßgeblich ist das in den Fahrzeugpapieren angegebene zulässige Gesamtgewicht. 

Mein Tipp: Achtet unbedingt darauf, dass Ihr die richtigen Zahlen eingestellt habt. Denn: Ist die OBU nicht richtig eingestellt, wird dies als Ordnungswidrigkeit eingeordnet und wird höchstwahrscheinlich Bußgelder zwischen 120 und 240 Euro nach sich ziehen.

Fotonachweis: © Adobe Stock / Ingo Bartussek und © Adobe Stock / heidepinkall

Hast Du eine OBU (On-Board-Unit) für die Mauterfassung an Bord?

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