Europäische Wintervorschriften

Die Sommermonate sind vorbei – und so langsam hält der Winter wieder Einzug. Damit wird es auch auf den Straßen wieder rutschiger. Schnee und Eis können in den kommenden Monaten wieder ein nicht zu vernachlässigender Faktor werden.
Wer im LKW auf Tour durch Europa ist, muss sich vor der Fahrt mit den Richtlinien der jeweiligen Länder für die Wintermonate auseinandersetzen. Die unterscheiden sich nämlich von Land zu Land – es gilt also, sich im Vorfeld ausreichend vorzubereiten.
So ist es in vielen Ländern wie Belgien, Dänemark, Großbritannien, Italien, den Niederlanden oder Polen beispielsweise der Fall, dass keine generelle Winterreifenpflicht vorherrscht. In Österreich hingegen müssen zwischen dem 1. November und dem 15. April Winterreifen angelegt sein. Bei Missachtung dieser Regelung können der Entzug des Führerscheins sowie sehr hohe Bußgelder anfallen – hier sollte man also auf keinen Fall auf die Winterreifen verzichten.
Gemein haben viele Länder, dass das Mitführen von Schneeketten empfohlen wird – der Einsatz dieser Hilfsmittel ist allerdings zumeist nur auf schneebefallenen oder vereisten Straßen erlaubt. Das Verwenden von Spikereifen ist in den meisten Ländern verboten – insbesondere in den Sommermonaten.
Wer vor allem in Deutschland unterwegs ist, muss die Entscheidung über die passende Bereifung bis zu einem gewissen Grade selbst fällen. Denn: Eine verpflichtende Datumsgrenze wie etwa in Österreich gibt es hierzulande nicht. Es gilt die „situative Reifenpflicht“ bei winterlichen Straßenverhältnissen. Wenn die Straßen also von Glatteis, Schnee oder Schneematsch geprägt sind, müsst Ihr Winterreifen aufgezogen haben – und zwar auf allen Radpositionen. Das gilt auch für Fahrzeuge mit ausländischer Zulassung.
Als Winterreifen gelten alle Reifen, die das „Alpine-Symbol“ tragen – Ihr erkennt es an einem stilisierten Berg mit einer Schneeflocke. Auch Reifen mit M + S Kennzeichnung, die bis zum 31. September 2017 hergestellt wurden, gelten bis Ende September 2024 noch als wintertauglich. Eines dieser Kriterien müssen auch Ganzjahresreifen erfüllen, um als wintertauglich eingeschätzt zu werden. Die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe für Winterreifen beträgt 1,6 Millimeter.
Wer trotz winterlicher Straßenverhältnisse in Deutschland nur mit Sommerreifen unterwegs ist, kann mit 60 Euro Strafe und einem Punkt in Flensburg belangt werden. Auch der Halter des Fahrzeugs erhält einen Punkt und muss ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro zahlen.
Wenn Ihr also auf der sicheren Seite sein wollt, zieht lieber frühzeitig Winterreifen auf – auch abseits der Regularien. Schließlich können Euch die richtigen Reifen davor beschützen, auf der Straße die Kontrolle zu verlieren, wenn es einmal friert. Das gilt auch für die übrigen europäischen Länder – bereitet Euch also immer ausreichend auf eure nächste Tour vor!
Welche Tipps habt Ihr zur Vorbereitung auf den Winter? Erzählt es uns in den Kommentaren!

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